Ministerpension

  1. Die Anwartschaft aus der Abgeordnetenpension (nach jetzigem Stand 6520 Mark ab dem 55. Lebensjahr) würde beim Ausscheiden aus dem Landtag mit der Ministerpension verrechnet. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Die Neuordnung der Ministerpension in Bayern ist von Ministerpräsident Stoiber wiederholt angekündigt worden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.11.2003)