Die Anwartschaft aus der Abgeordnetenpension (nach jetzigem Stand 6520 Mark ab dem 55. Lebensjahr) würde beim Ausscheiden aus dem Landtag mit der Ministerpension verrechnet.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die Neuordnung der Ministerpension in Bayern ist von Ministerpräsident Stoiber wiederholt angekündigt worden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.11.2003)