Minusankündigung

  1. Droht ein Kurs um 5% zu fallen (wegen übergroßen Angebots) oder zu steigen (wegen übergroßer Nachfrage), dann erfolgt eine sog. Minusankündigung bzw. eine Plusankündigung. ( Quelle: Kapital - Geld sicher anlegen, UB Media)
  2. Eine Sonderbewegung war bei Computer 2000 (nach Minusankündigung ein Verlust von 8 Prozent) zu registrieren. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)