Wie BA-Sprecherin Ilona Mirtschin betonte, sind in die Berechnung allerdings jene Arbeitslose nicht einbezogen, die nach der alten Regelung noch Anspruch auf 32 Monate Arbeitslosengeld I haben.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.12.2005)
Eine Stichprobe hätte ergeben, dass beim "Massengeschäft" der Umstellung in den Bewerberkarteien viele Angaben widersprüchlich oder unvollständig waren, sagt Mirtschin von der BA.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 02.08.2005)
"Die Umstände unter denen Arbeitslosengeld II bewilligt wird, sind nicht mit denen für die Arbeitslosenhilfe zu vergleichen", sagte Mirtschin.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.12.2005)