Er verteidigte die Pläne der Bundesregierung, die Gebühren für die Energiedurchleitung durch eine nachträgliche Missbrauchsaufsicht der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zu kontrollieren.
( Quelle: ZDF Heute vom 09.09.2004)
Darüber hinaus müsse es jedoch weiterhin die nachträgliche kartellrechtliche Missbrauchsaufsicht durch das Bundeskartellamt geben.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 18.09.2003)