Mitanbieters

  1. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Benedikt Welfens, dem Tagesspiegel gestern Abend auf Anfrage bestätigte, sei gegen Paul S. und Hartwig H. Anklage wegen "Betrugs zum Nachteil eines Mitanbieters und wegen passiven Geheimnisverrats" erhoben worden. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)