Miteigentumsanteil

  1. Grundsätzlich erfolgt die Umlage nach dem im Grundbuch für jede Wohnung festgelegten Miteigentumsanteil, also dem Anteil, mit dem jeder Eigner am gemeinschaftlichen Eigentum der Gemeinschaft beteiligt ist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.05.2005)
  2. Der finanzielle Anteil der einzelnen Wohnungseigentümer an Reparaturen hängt dabei vom Miteigentumsanteil ab, der in der Teilungserklärung vermerkt ist. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.06.2005)
  3. Dann könne jeder über seinen Miteigentumsanteil frei verfügen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)