Miterbe

  1. EIGENTUMSWOHNUNG: Gehört eine Eigentumswohnung einer Erbengemeinschaft, so kann jeder Miterbe allein einen Beschluß der Eigentümerversammlung anfechten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Geht z. B. der Erbfall der Enteignung voraus, ist jeder Miterbe selbständiger Berechtigter, so daß sein Anteil ohne summenbedingte Minderung gesondert zu berechnen ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Der unerwartet auftauchende Miterbe konnte dem Geschehen nur vorübergehend neuen Drive geben, weil er alsbald dem Herztod erlag. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)