EIGENTUMSWOHNUNG: Gehört eine Eigentumswohnung einer Erbengemeinschaft, so kann jeder Miterbe allein einen Beschluß der Eigentümerversammlung anfechten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Geht z. B. der Erbfall der Enteignung voraus, ist jeder Miterbe selbständiger Berechtigter, so daß sein Anteil ohne summenbedingte Minderung gesondert zu berechnen ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der unerwartet auftauchende Miterbe konnte dem Geschehen nur vorübergehend neuen Drive geben, weil er alsbald dem Herztod erlag.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)