Mitglieder-Rechte

  1. Weil die Mitglieder-Rechte der "amtsenthobenen Vorstandsmitglieder" ruhen, haben sie kein Rederecht, dürften an der nichtöffentlichen Versammlung gar nicht teilnehmen und können auch gar keinen Bericht geben. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)