Mitgliedskonto

  1. Dieser Verpflichtung entspricht im Verhältnis zum Karteninhaber (Emissionsvertrag) die Berechtigung der Organisation, das Mitgliedskonto nach dem Umsatz zu belasten, für dessen Ausgleich das Mitglied zu sorgen hat (8). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)