Ein Mieter, dessen Klavierspiel durch Mitklopfen anderer Mieter gestört wird, ist zur Mietminderung nicht berechtigt, wenn die Lärmdämmung des Hauses ausreichend ist und die anderen Mieter nur bei besonders lautem Klavierspiel klopfen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.02.2002)