Mitleids-Klausel

  1. Normalerweise dürfen Personen, die länger als zwölf Monate zu einer Haftstrafe verurteilt worden sind, nicht nach England einreisen, es sei denn, sie können die sogenannte "Mitleids-Klausel" für sich in Anspruch nehmen. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)