Mitnahme-Effekt

  1. Wenn mancher Anwalt jedoch davon ausgeht, daß es sich bei seinem Mandanten nicht um einen künftigen 'Großkunden' handelt und er sein Honorar auch bei Erfolglosigkeit erhält, ist ein Mitnahme-Effekt nachvollziehbar. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)