Gegen das Ansinnen der Untersuchungsbehörde argumentieren Mitnicks Anwälte mit dem Fifth Amendment, nach dem niemand gezwungen werden kann, sich selbst zu schaden.
( Quelle: Die Zeit (39/1998))
Auch der kürzlich erschienene Film "Takedown" beschreibt die Taten Mitnicks.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Das würde freilich bedeuten, daß in den verschlüsselten Daten Aufzeichnungen enthalten sind, die Mitnicks Taten belegen.
( Quelle: Die Zeit (39/1998))