Mittelspannungsnetz

  1. Die nächst höhere Stufe ist das Mittelspannungsnetz (zehn KV). ( Quelle: Abendblatt vom 25.03.2004)
  2. Das Gericht entschied, daß ein Stromnetzbetreiber verpflichtet ist, den Betreibern von so genannten Arealnetzen den Zugang zu seinem Mittelspannungsnetz zu gewähren. ( Quelle: Die Welt vom 29.06.2005)