Die nächst höhere Stufe ist das Mittelspannungsnetz (zehn KV).
( Quelle: Abendblatt vom 25.03.2004)
Das Gericht entschied, daß ein Stromnetzbetreiber verpflichtet ist, den Betreibern von so genannten Arealnetzen den Zugang zu seinem Mittelspannungsnetz zu gewähren.
( Quelle: Die Welt vom 29.06.2005)