Die Mittelzuweisungen sollen den studentischen Vertretungen die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben ermöglichen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.02.2002)
Und wenn sie es nicht tun, kann - durch mehr oder weniger sanften Druck im Rahmen der Mittelzuweisungen oder Hochschulverträge - nachgeholfen werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 07.06.2005)