Die Industrie habe keinerlei Mitwirkungs- und inhaltlichen Mitspracherechte, legt der Vertrag fest.
( Quelle: )
Aus dieser Treuhandstellung des Arbeitgebers ergibt sich nicht nur seine Mitwirkungs-, sondern auch seine Rückzahlungspflicht, die in das BKGG gerade nicht übernommen worden ist und auch nicht übertragen werden kann.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Weiter ist ein ganzer Katalog zusätzlicher Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats vorgesehen.
( Quelle: DIE WELT 2001)