Der Justizminister hatte dazu unlängst klargestellt, das Bundesgesetz setze "eindeutig" auf die freiwillige Mitwirkungsbereitschaft der Schwangeren.
( Quelle: Welt 1996)
Bundesjustizminister Schmidt-Jortzig sagt, mit der bayerischen Regelung werde die "Mitwirkungsbereitschaft" der Schwangeren erzwungen, weil ohne Beratungsschein der Abbruch strafbar sei.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)