Mobilitätsfonds

  1. Sie werden künftig Sozialhilfeleistungen beantragen müssen mit einer Ausnahme: Bis zum Alter von 27 Jahren gibt es pauschal 300 Euro pro Monat, ein Mobilitätsfonds mit drei Millionen Euro jährlich soll besondere Härten vermeiden. ( Quelle: Abendblatt vom 02.12.2004)