Mobilitätszuschüsse

  1. Das gleiche gilt für Mobilitätszuschüsse, die die Ämter bislang nur gewähren, wenn die Aufnahme eines eigentlich passenden Jobs für Arbeitslose zu teuer ist (etwa wegen der damit verbundenen Umzugs- oder Fahrtkosten). ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 15.12.2001)