Dazu gehören in erster Linie finanzielle Anreize, wie ein Mobilitätszuschlag und eine schnellere Beförderung.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Auch ist im Antrag der beiden Koalitionsfraktionen vorgesehen, die für den Mobilitätszuschlag bislang gültige Mindestentfernung von 50 auf 30 Kilometer zu senken.
( Quelle: Welt 1997)