In einem Schreiben vom 20. Juli 1995 behauptete die Gewobag, daß sie dazu berechtigt sei, "nach Beendigung der Arbeiten den angekündigten Modernisierungszuschlag zu erheben".
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Sollte bei Ihnen vom Vermieter ein Bad eingebaut werden, kann natürlich ein Modernisierungszuschlag erhoben werden (s. Beitrag oben).
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Der zuständige Richter erklärte daraufhin den Modernisierungszuschlag in Höhe von 120,23 pro Monat für ungültig.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)