Viele Modrow-Käufer bekommen nun die Chance auf einen Eintrag ins Grundbuch.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Voraussetzung für Vertragsangebote an Modrow-Käufer sei, daß sich die Grundstücke im Eigentum des Landes Berlin befänden und auf ihnen keine Ansprüche von Alteigentümern lasteten, sagte Mahlke.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)