Modrow-Kaufverträge

  1. Im Vergleich zu den anderen Bezirken laufe die Nachbeurkundung der Modrow-Kaufverträge in Marzahn recht flott, konstatierte VMEG-Vorsitzender Eckhart Beleites zum Auftakt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Mit der Entscheidung des Landgerichts bleibt die Auffassung des Senats vorerst gültig, wonach alle "Modrow-Kaufverträge" mit preisgebundener Vorkaufsklausel nichtig und demzufolge die amtlichen Widerspruchseintragungen in die Grundbücher rechtens sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)