Im Vergleich zu den anderen Bezirken laufe die Nachbeurkundung der Modrow-Kaufverträge in Marzahn recht flott, konstatierte VMEG-Vorsitzender Eckhart Beleites zum Auftakt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Mit der Entscheidung des Landgerichts bleibt die Auffassung des Senats vorerst gültig, wonach alle "Modrow-Kaufverträge" mit preisgebundener Vorkaufsklausel nichtig und demzufolge die amtlichen Widerspruchseintragungen in die Grundbücher rechtens sind.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)