Monatsersten

  1. "Die Verzinsung beginnt für Sparzahlungen (§ 5), die bis zum 15. eines Monats eingegangen sind, mit dem nächsten, sonst mit dem übernächsten Monatsersten." ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Und wo ist der machtvolle Aufschrei der Millionen Arbeitslosen, die noch vor Jahresfrist der Politik das Fürchten lehren wollten - zu jedem Monatsersten und nach der Bekanntgabe der neuesten Arbeitslosenzahlen aus Nürnberg? ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)