Monatsgrundgehalt

  1. Der Unterschied zwischen dem zwölffachen Monatsgehalt und der Jahresgesamtvergütung ergibt sich daraus, daß dem Kl. über das Monatsgrundgehalt nebst Zulagen hinaus noch weitere einmalige Leistungen versprochen und gezahlt worden sein sollen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)