Im Falle einer betriebsbedingten Kündigung kann der Arbeitnehmer zwischen einer Klage und einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsverdienstes pro Beschäftigungsjahr wählen.
( Quelle: ZDF Heute vom 27.07.2004)
Da sich die Ertragslage des Konzerns kaum gebessert hat, beträgt die Prämie wieder durchschnittlich 22,5 Prozent eines Monatsverdienstes.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)