Die Vorsitzende Richterin am Fünften BGH-Strafsenat, Monika Harms, sagte, das Landgericht habe ohne Rechtsfehler entschieden.
( Quelle: Welt 1999)
Die Begründung der Vorsitzenden Richterin, Monika Harms, glich einer verbalen Ohrfeige für die Cottbusser Justiz: Schon das erste Verfahren hätte mit 17 Monaten kaum vertretbar lange gedauert.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.10.2002)