Monitum

  1. Die Versicherungsträger müssen nach dem Monitum der Richter entweder Leistungen entsprechend den Einzahlungen erhöhen oder Sonderzahlungen beitragsfrei stellen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Dieses Monitum ist jedoch nicht repräsentativ. ( Quelle: FAZ 1994)
  3. Das Monitum der Sicherheitsexperten, wie spät auch immer es kam, ist schon wegen der Versicherungen nicht zu ignorieren. ( Quelle: Die Welt vom 20.05.2005)