Die Versicherungsträger müssen nach dem Monitum der Richter entweder Leistungen entsprechend den Einzahlungen erhöhen oder Sonderzahlungen beitragsfrei stellen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Dieses Monitum ist jedoch nicht repräsentativ.
( Quelle: FAZ 1994)
Das Monitum der Sicherheitsexperten, wie spät auch immer es kam, ist schon wegen der Versicherungen nicht zu ignorieren.
( Quelle: Die Welt vom 20.05.2005)