Monopol-Gesetz

  1. Monopol-Gesetz: Das Kölner Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, daß eine so schnelle Zustellung nicht zum Basisdienst der Post gehöre, "qualitativ höherwertig" sei und das bis 2002 garantierte Monopol der Post nicht gefährde. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)