Monopolprinzip

  1. Sie ist letztl. eine erneute Absage an das sog. "Monopolprinzip" im ArbNErfR, denn mit dem (echten) Monopolprinzip wäre die Rechtspr. nicht zu vereinbaren (näheres BB 1964, 1223). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Sie ist letztl. eine erneute Absage an das sog. "Monopolprinzip" im ArbNErfR, denn mit dem (echten) Monopolprinzip wäre die Rechtspr. nicht zu vereinbaren (näheres BB 1964, 1223). ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)