In der Anklageschrift wirft die Staatsanwaltschaft einem 24jährigen Montageschlosser sowie einem 17jährigen Auszubildenden gemeinschaftlichen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr, schwere Körperverletzung und schwere Sachbeschädigung vor.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Sandro R. und der sechs Jahre ältere Montageschlosser Mario P. waren im Dezember 1996 vom Potsdamer Landgericht zu fünf- und achtjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden.
( Quelle: DIE WELT 2000)