Ein ähnliches Lokalrecht gilt auch im Departement Moselle und, mit anderem historischen und politischen Hintergrund, auf Korsika und in den Überseegebieten.
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In den beiden Departements Elsaß und Moselle geht dieses Recht auf drei unterschiedliche geschichtliche Zeitepochen zurück.
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Das französische Gesetz aus dem Jahre 1905, das die Trennung von Kirche und Staat beinhaltet, ist in den Regionen Elsaß und Moselle nicht gültig.
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