Muellern

  1. Henning von Muellern: Vor allem müssen die Erben größerer Grundvermögen wie Miethäuser und Gewerbegrundstücke mit einer deutlichen Anhebung der Bemessungsgrundlage rechnen, kaum aber die normalen Wohneigentümer oder Kleinanleger. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)