Auch gut 15 Monate nach seiner Abschiebung hat Muhlis Ari in der Türkei noch keine Wurzeln schlagen können und will zurück nach Deutschland.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)
Die Strafe hat Muhlis A. nie angetreten, die Stadt München verlängerte seine Aufenthaltsgenehmigung nicht und wies ihn in die Türkei aus.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.07.2002)
Als er die Schule beendet, wohnt Muhlis A. in einem sozialpädagogisch betreuten Haus in München.
( Quelle: Tagesspiegel vom 06.03.2005)
Im Juli 1998, wenige Tage nachdem er strafmündig geworden war, überfiel Muhlis A. zusammen mit Freunden einen Schüler.
( Quelle: DIE WELT 2001)
Blume-Beyerle verwies auf den positiven Effekt, der von Muhlis' Abschiebung auf die Statistiken ausgegangen sei.
( Quelle: Spiegel Online vom 18.07.2002)
Muhlis A., über dessen mögliche Rückkehr in die Bundesrepublik die Richter zu entscheiden hatten, sitzt in der Türkei fest.
( Quelle: Spiegel Online vom 18.07.2002)
Bayerns Innenminister Beckstein will erneut versuchen, Muhlis A. -besser bekannt als "Mehmet" - abzuschieben.
( Quelle: Tagesspiegel vom 05.06.2005)
In erster Instanz war der Fall nur nach deutschem Ausländerrecht beurteilt worden: Danach wäre egal, wie sich Muhlis A. entwickelt hat, weil nur die Fakten zum Zeitpunkt der Abschiebung 1998 zählen würden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.10.2001)
Die Strafe wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil Muhlis' Anwalt Berufung eingelegt hatte; wegen der Abschiebung wurde dann das Strafverfahren eingestellt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.01.2002)