Muhlis

  1. Auch gut 15 Monate nach seiner Abschiebung hat Muhlis Ari in der Türkei noch keine Wurzeln schlagen können und will zurück nach Deutschland. ( Quelle: Tagesspiegel 2000)
  2. Die Strafe hat Muhlis A. nie angetreten, die Stadt München verlängerte seine Aufenthaltsgenehmigung nicht und wies ihn in die Türkei aus. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 17.07.2002)
  3. Als er die Schule beendet, wohnt Muhlis A. in einem sozialpädagogisch betreuten Haus in München. ( Quelle: Tagesspiegel vom 06.03.2005)
  4. Im Juli 1998, wenige Tage nachdem er strafmündig geworden war, überfiel Muhlis A. zusammen mit Freunden einen Schüler. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  5. Blume-Beyerle verwies auf den positiven Effekt, der von Muhlis' Abschiebung auf die Statistiken ausgegangen sei. ( Quelle: Spiegel Online vom 18.07.2002)
  6. Muhlis A., über dessen mögliche Rückkehr in die Bundesrepublik die Richter zu entscheiden hatten, sitzt in der Türkei fest. ( Quelle: Spiegel Online vom 18.07.2002)
  7. Bayerns Innenminister Beckstein will erneut versuchen, Muhlis A. -besser bekannt als "Mehmet" - abzuschieben. ( Quelle: Tagesspiegel vom 05.06.2005)
  8. In erster Instanz war der Fall nur nach deutschem Ausländerrecht beurteilt worden: Danach wäre egal, wie sich Muhlis A. entwickelt hat, weil nur die Fakten zum Zeitpunkt der Abschiebung 1998 zählen würden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.10.2001)
  9. Die Strafe wurde jedoch nicht rechtskräftig, weil Muhlis' Anwalt Berufung eingelegt hatte; wegen der Abschiebung wurde dann das Strafverfahren eingestellt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.01.2002)