Multimediagesetz

  1. Berliner Zeitung: Das Multimediagesetz verpflichtet die Anbieter, Kundendaten an Sicherheitsbehörden weiterzugeben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Mit dem neuen Multimediagesetz wird ein neues Kapitel der Datenabschöpfung aufgeschlagen: Anbieter elektronischer Dienste werden in dem Gesetz verpflichtet, ihre Kundendaten an Polizei, Nachrichtendienste und Verwaltung weiterzugeben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Länder warnen Bund vor Multimediagesetz (AP). ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. Das Telekommunikationsgesetz und das Multimediagesetz regelten eindeutig die Aufsicht über den Wettbewerb. ( Quelle: )
  5. Mit dem am 1. August in Kraft tretenden Multimediagesetz schafft Deutschland als weltweit erste Nation die juristischen Grundlagen für rechtsverbindlichen Geschäftsverkehr über die internationalen Datennetze. ( Quelle: Spektrum der Wissenschaft 1997)
  6. Mit dem Multimediagesetz und der "Initiative Informationsgesellschaft Deutschland" solle der Entwicklung ein einheitlicher Rahmen gegeben werden, so Forschungsminister Rüttgers. ( Quelle: DLF - aus Naturwissenschaft und Technik 1996)