Munitionsfabriken

  1. Die bisherige Begrenzung bis 23 Uhr ist ein Relikt aus dem Ersten Weltkrieg, als es darum ging, die Munitionsfabriken in Betrieb zu halten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 14.11.2002)
  2. Dabei handelt es sich um überalterte Munition der Armee und um Fabrikationsrückstände der Munitionsfabriken. ( Quelle: N-TV Online vom 20.11.2004)