Musikpiraten

  1. Internet-Provider sind nicht verpflichtet, die Identität sogenannter "Musikpiraten" preiszugeben. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 28.01.2005)
  2. Denn bislang fehlen die Grundlagen, von der Verbreitung digitaler Breitbandnetze bis hin zu überzeugenden Regelungen gegen Film- und Musikpiraten im Internet. ( Quelle: Die Zeit (02/2003))
  3. Die Musikpiraten seien von der Gründung von ContentGuard bereits aufgeschreckt, glaubt man bei Xerox. ( Quelle: onvista Wirtschafts-News 2000)
  4. Neben dem strafrechtlichen Verfahren droht dem Musikpiraten danach eine zivilrechtliche Klage und Schadenersatz. ( Quelle: ZDF Heute vom 09.06.2004)
  5. Im Unterschied zu den politischen freien Radios, die auf UKW gleich neben dem heimischen ARD-Sender zu hören waren, senden die Musikpiraten auf Kurzwelle, die für die Inlandsversorgung zumindest in Europa kaum noch eine Rolle spielt. ( Quelle: TAZ 1990)
  6. Wir sind nur deswegen zu Strafanzeigen gezwungen, weil die Internetprovider die Identitäten der Musikpiraten nicht an uns mitteilen, sondern nur an die Staatsanwaltschaft. ( Quelle: Spiegel Online vom 03.04.2004)
  7. Und hat bisher Schauprozesse gegen einzelne Musikpiraten geführt, anstatt die Chancen der neuen Technologie zu nutzen. ( Quelle: Handelsblatt vom 28.06.2005)
  8. Sicherheitsexperten werten den Fund als Hinweis auf Verbindungen zwischen konventionellen Musikpiraten und der rechtsextremen Szene. ( Quelle: Tagesspiegel vom 26.03.2004)