Bei dem Prozess in New York ging es um die Frage, ob die Einrichtung der MP3.com-Datenbank gegen die Urheberrechte der Musikverlage verstoßen hat, deren CD-Produktionen über MP3 per Internet verbreitet werden (siehe Webwegweiser).
( Quelle: DIE WELT 2000)
Ausgenommen von der Fusion sind die Musikverlage, die Auslieferung sowie die CD- und DVD-Produktion beider Konzerne.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 14.12.2003)
Zusätzlich erhält der US-Verband der Musikverlage zehn Millionen Dollar (21,3 Millionen Mark) Lizenzgebühren als Vorschuss für die künftige kommerzielle Verbreitung urheberrechtlich geschützter Songs.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.09.2001)
Laut Apple beteiligen sich die fünf größten Musikverlage mit mehr als 200.000 Titeln aus ihrem Angebot an dem neuen Online-Dienst, wobei das Angebot noch erweitert werden soll.
( Quelle: )
Die lukrativen Musikverlage von Sony und Bertelsmann Music Group (BMG) sind deshalb vorsichtshalber nicht Teil des neuen Unternehmens.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 13.12.2003)
Die neue Medienordnung ist eigentlich gar keine mehr, wie zuletzt Musikverlage erfahren haben, die sich bislang vergebens gegen Raubkopien via Internet wehren.
( Quelle: DIE WELT 2000)