Mutterschutzgesetz

  1. Einer schwangeren Frau stehen nach dem Mutterschutzgesetz Nacht- und Sonntagsdienstzuschläge auch dann zu, wenn sie diese nie geleistet hat. ( Quelle: TAZ 1990)
  2. Fallen auch Teilzeitbeschäftigte und Heimarbeiterinnen unter das Mutterschutzgesetz? ( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.06.2003)