Einer schwangeren Frau stehen nach dem Mutterschutzgesetz Nacht- und Sonntagsdienstzuschläge auch dann zu, wenn sie diese nie geleistet hat.
( Quelle: TAZ 1990)
Fallen auch Teilzeitbeschäftigte und Heimarbeiterinnen unter das Mutterschutzgesetz?
( Quelle: Berliner Zeitung vom 04.06.2003)