Hellwig lehrt, daß ebenso wie das Rechtsmittel des säumigen Rechtsmittelklägers als unbegründet zu verwerfen sei, so auch der Einspruch des - später - säumigen Einspruchsführers (System S. 643 N. 11a, 653 und 654 mit N. 20).
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Als das erste Vaporetto vorbeiknattert, dreht Herr N. um.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 07.08.2001)
Leyla Cicek, N. Karakas, C. Tull-Läpple und weitere MitarbeiterInnen der Kindertagesstätte 20 sowie Mitglieder des Elternbeirats Frankurt.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Aber sehr viel mehr als das hier vor zwei Jahren eingezogene "N.N." ist daraus nicht geworden, und auch das könnte bald zu Ende sein.
( Quelle: Die Welt 2001)
Aber sehr viel mehr als das hier vor zwei Jahren eingezogene "N.N." ist daraus nicht geworden, und auch das könnte bald zu Ende sein.
( Quelle: Die Welt 2001)
Erst in Salzburg habe sich herausgestellt, daß N. sich so schwer, wie zunächst angenommen, nicht verletzt habe. - Der Prozeß dauert an.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
"Der Mitarbeiter hat einen Fehler gemacht." N. sei nicht bewusst gewesen, "dass er damit Menschen diskriminiert".
( Quelle: Tagesspiegel vom 04.08.2005)