N2

  1. Bisher müssen gesetzlich Versicherte acht (Packungsgröße N1), neun (N2) oder zehn Mark (N3) selbst zahlen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.12.2001)
  2. Sie betragen acht für kleine (Packungsgröße N1), neun für mittlere (N2) und zehn Mark für große Packungen (N3). ( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.12.2001)