Bisher müssen gesetzlich Versicherte acht (Packungsgröße N1), neun (N2) oder zehn Mark (N3) selbst zahlen.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.12.2001)
Sie betragen acht für kleine (Packungsgröße N1), neun für mittlere (N2) und zehn Mark für große Packungen (N3).
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.12.2001)