Und mit der Gleichsetzung Milosevics mit Hitler rechtfertigt man bis heute den Bruch von Artikel 26 des Grundgesetzes, der einen Angriffskrieg verbietet, und den Bruch des Völkerrechts, mit dem der NATO-Angriffskrieg auf Jugoslawien 1999 einherging.
( Quelle: Junge Welt vom 18.07.2001)