Denn derartige, auch in Wohnungseigentumsverfahren zulässige Zwischenentscheidungen sind in bezug auf Rechtsmittel wie Endentscheidungen anzusehen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1989, 143).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Aufrechnung mit Drittforderungen ist dagegen selbst bei Einwilligung des Dritten nicht möglich (vgl. BGH, NJW-RR 1988, 1150).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Mit den Besonderheiten des Falles "Camel Tours" (BGH, NJW-RR 1987, 1389 = LM § 823 (Ag) BGB Nr. 13 = GRUR 1987, 711 (713)), aufgrund derer der BGH eine solche Beeinträchtigungsgefahr verneint hat, ist der vorliegende Fall nicht vergleichbar.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Es bestehe daher ein Interesse des Vermieters daran, auf eine Rattenhaltung Einfluß nehmen zu können (LG Essen, NJW-RR 1991, 908).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Umgekehrt hätte der Versammlungsbeschluß vom 4. 3. 1987 einen zuvor schon nach der Teilungserklärung gültig zustande gekommenen Abrechnungsbeschluß außer Kraft gesetzt (ähnlich BayObLGZ 1988, 54 (57) = NJW-RR 1988, 847).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Die Entscheidung Lüsterbehangsteine (NJW-RR 1989, 485 = WuW/E BGH 2535 (2540)) steht dem nicht entgegen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Nur wer bewußt verbindliche Handlungs- oder Unterlassungsanweisungen nicht beachtet hat, muß sich den Risikoausschluß entgegenhalten lassen (vgl. BGH, NJW-RR 1987, 472 = LM § 152 VVG Nr. 5 = VersR 1987, 174 (175)).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
In der Rückforderung der Urteilsausfertigung kann entgegen der Ansicht der Revision auch kein Widerruf des Zustellungswillens der Geschäftsstelle gesehen werden (vgl. Senat, NJW-RR 1992, 251 = BGHR ZPO § 212a - Empfangswille 2).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der BFHhat die Regelung als Ordnungsvorschrift qualifiziert (BFH/NV 10/1992, 696; ähnlich auch BGH, NJW-RR 1986, 1243 = LM BGB § 581 Nr. 50).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)