NPD-Landesvorstands

  1. Der gesamte Vorgang um den Fall des früheren NPD-Landesvorstands Wolfgang Frenz, der von 1961 bis 1995 Verfassungsschutzspitzel in Nordrhein-Westfalen war und als Zeuge im NPD- Verbotsverfahren auftreten sollte, müsse geklärt werden, verlangte Beckstein. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.01.2002)