Immerhin hatten die Anwälte von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung, die gemeinsam das Verfahren gegen die NPD betreiben, vorher zugegeben, dass in fast jedem NPD-Vorstandsgremium ein bis zwei, manchmal sogar drei V-Leute sitzen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.10.2002)