Nachabfindungsklausel

  1. Dabei gibt es Alternativen zur Geldzahlung, etwa ein befristetes Wohnungsrecht für junge Kinder oder eine Nachabfindungsklausel, die die Geschwister an Gewinnen beteiligt, wenn der Übernehmer die übergebene Immobilie verkauft. ( Quelle: Die Welt Online vom 04.10.2003)