Vor dem Brandausbruch hatten Arbeiter einer Nachbarfirma auf ihrem Gelände zwei brennende Reifen entdeckt und gelöscht.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Der Betriebsratsvorsitzende der Nachbarfirma kündigte an, er werde gegen den "Unglücks-Betrieb" und den Oberkreisdirektor Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung stellen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)