Wie Schulz auch im niedersächsischen Landtag auf Anfrage der Grünen erklärte, müssen alle vom hannoverschen TÜV seit Frühjahr 1994 zu Schacht Konrad vorgelegten Arbeitsergebnisse einer Nachbegutachtung unterzogen werden.
( Quelle: TAZ 1995)
Niedersachsen versuche erneut, die notwendigen Arbeiten im Planfeststellungsverfahren durch eine Nachbegutachtung zu verzögern, hieß es zur Begründung.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)