Nachfüller

  1. HP versichert denn auch, dass es bei dem US-Prozess nicht um eine grundsätzliche Schlacht gegen Nachfüller gehe: Das eine Unternehmen habe gegen die Wettbewerbsregeln verstoßen, indem es nachgefüllte Patronen fälschlich als "neu" verkauft habe. ( Quelle: Spiegel Online vom 01.04.2005)