Der Erbe kann diese Beschränkung seiner Haftung dadurch herbeiführen, dass er beim Nachlassgericht die Eröffnung eines Nachlassinsolvenzverfahrens oder die Anordnung einer Nachlassverwaltung beantragt.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Ein Justizsprecher bestätigte am Dienstag, dass das Nachlassgericht jetzt den Erbschein für die 32-Jährige unterzeichnet habe.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.12.2003)
"Am besten ist ein handschriftliches Testament beim Nachlassgericht aufgehoben", so Angelika Raps.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Die eigentliche Haftungsbeschränkung tritt erst ein, wenn das Nachlassgericht das Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet oder die Nachlassverwaltung anordnet.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)